Im Jahr 2013 soll Schluss sein mit der GEZ, dann bekommt die Behörde einen neuen Namen und vor allem neue Befugnisse.

Das neue Rundfunkrecht hat es in sich: Das Internet schreibt sehr viel darüber aber eines liest man nur am Rande. „Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt”, heißt es im Paragraph 10. Dieser Satz ist nicht ganz einfach aber ziemlich pervers.
„Verwaltungsvollstreckungsverfahren“ ist etwas, was bisher nur Ämter, wie beispielsweise das Finanz-; das Landratsamt oder andere anwenden dürfen. Auf „gut deutsch“ bedeutet dieses Verfahren, dass die Behörde Konten, Gehälter und Besitztümer des angeblichen Schuldners ohne richterlichen Beschluss bzw. „Vollstreckungstitel“ pfänden, in dem Fall enteignen, darf.
Demnach bestimmen nicht mehr richterliche Urteile, bei wem gepfändet wird, sondern die Beamten der GEZ-Behörde. Verwaltungsvollstreckungsverfahren ist ein langes Wort. Man könnte es auch „Lizenz zum Enteignen“ nennen.
Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) vom 27. 4. 1953 spricht eine klare Sprache:
Bestimmte Ansprüche werden von den Justizbehörden nach der Justizbeitreibungsordnung vollstreckt. Vollstreckbare Verwaltungsakte, die auf die Herausgabe einer Sache, die Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet sind, können mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden (Verwaltungszwang). Zwangsmittel sind die Ersatzvornahme (da haften dann Dritte, z.B. Vermieter!), das Zwangsgeld und der unmittelbare Zwang.
Sind Zwangsmittel nicht durchsetzbar, weil die Person beispielsweise nicht auffindbar ist, dann kann die Behörde einen „grundlosen“ Haftbefehl beantragen. Die Dauer der Zwangshaft ist mindestens einen Tag und höchstens 2 Wochen (§ 16 II VwVG Bund). Knast für die GEZ – das kennen wir doch schon aus der GEMA-Werbung.
Verwaltungsvollstreckungsverfahren… so ein langes Wort.
Ich habe mir die Mühe gemacht es zu googeln, weil viele andere Blogs nur „die schlimmsten Änderungen der GEZ“ untersuchen. Bisher musste die GEZ „normal“ mahnen und Rechnungen schreiben. Künftig kann sie, wie das Finanzamt, direkt Konten, Depots, Gehälter und Sachen der Bürger pfänden oder Zwangsmaßnahmen wie Offenbarungseide und sogar Zwangshaft anordnen. Diese Befugnisse variieren, je nach Bundesland, aber ich bin mir sicher, dass unseren kreativen Politikern hier etwas einfällt. Die GEZ sagt dem Rechtsstaat adé – Sie spricht ihre Urteile künftig selbst.
Quelle:jennyger.blog.de
Gefunden auf http://www.seelenkrieger.org/?p=7294.











22. August 2011
Politik, Print-News