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Gerichtsvollzieherin macht sich strafbar

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Nur Richter nach Art.101.GG dürfen eine Verhandlung oder Sitzung eröffnen.
1.nun nach § 201 StGB
Aufnahmen(Bild&Ton) ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
dies ist nun ohne Zweifel der fall.
2.hinzu kommt das die Heerschaften im ÖFFENTLICHEN Dienst sind.
* (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
o 1. das !!!!! nichtöffentlich !!!!!! gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder……..
!!!!! nichtöffentlich !!!!!! …was gemerkt.
3. kommt hinzu um den § 201 StGB Anwenden zu können bräuchten sie einen Gesetzlichen Richter nach Art.101GG und Staatliche Gerichte was ohne § 15 GVG ein Kunstwerk wäre.

INFO: deutsches-amt.de

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Beitrag von LiMe1984

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Wer sich sagt, dass er seine Ziele erreichen kann, wird unweigerlich Erfolg haben.
Dalai Lama


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