Zensur: Werbeverbot für Bestseller “Vorsicht Bürgerkrieg” durch die Polizeigewerkschaft GdP vor Düsseldorfer Landgericht

Udo Ulfkotte

Zensur: Polizeigewerkschaft GdP vor dem Düsseldorfer Landgericht

Seit diesem Mittwoch darf man ruhigen Gewissens öffentlich behaupten, dass die Gewerkschaft der Polizei (GdP) gegenüber ihren Mitgliedern Zensur ausübt. Die von Konrad Freiberg geführte Gewerkschaft hat heute vor dem Landgericht Düsseldorf eingesehen, dass ihr Verhalten aus der Sicht der Bevölkerung als Zensur gewertet werden kann. Sie hatte in ihrer Mitgliederzeitschrift ein Inserat für den Bestseller "Vorsicht Bürgerkrieg" nicht abdrucken wollen, weil der Inhalt des Buches aus Sicht der Gewerkschaftsführung angeblich "nicht gewerkschaftskonform" sei. Die GdP wehrte sich vor dem Landgericht gegen den Vorwurf, Zensur ausgeübt zu haben. Sie hat ihren Antrag nun vor dem Düsseldorfer Landgericht zurückgenommen.

Das Wort Zensur hat in Deutschland keinen wirklich guten Ruf. Es steht im allgemeinen Sprachgebrauch für ein Verfahren, in Massenmedien oder im persönlichen Informationsverkehr (etwa per Briefpost) vermittelte Inhalte zu kontrollieren, unerwünschte Inhalte zu unterdrücken und auf diese Weise dafür zu sorgen, dass nur erwünschte Inhalte veröffentlicht oder ausgetauscht werden. Als die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unlängst ein Inserat für ein Sachbuch ("Vorsicht Bürgerkrieg"), in dem es in weiten Teilen um die zunehmenden Angriffe auf Polizisten und die Untätigkeit der Politik geht, mit dem Hinweis auf den angeblich "nicht gewerkschaftskonformen" Inhalt ablehnte, da sprach nicht nur der KOPP-Verlag von "Zensur".

Die Gewerkschaft sah das irgendwie anders. Und sie klagte vor dem Landgericht Düsseldorf gegen den Vorwurf der "Zensur". Vor Gericht wurde allerdings heute dargelegt, dass es in der Bundesrepublik Deutschland auch weiterhin das hohe Gut der Meinungsfreiheit gibt. Und wenn ein durchschnittlicher Bürger das Verhalten der Gewerkschaft als Zensur sieht, dann darf man dafür als Bürger auch das Wort Zensur benutzen. Der Anwalt der Gewerkschaft hat jedenfalls offenkundig nachgedacht – und den Antrag ganz schnell wieder zurückgenommen.

Es war allerdings nicht der erste Antrag, den die Anwälte der GdP in den letzten Wochen nach einer Zeit des Nachdenkens zurückgenommen haben. Es gab da eine Reihe von Anträgen, die bei den Betroffenen leicht den subjektiven Eindruck entstehen lassen konnten, dass die Gewerkschaft ihren… weiterlesen

 

Quelle: http://info.kopp-verlag.de/

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